COVID-19 Information für Reisende aus dem Ausland ohne festen Wohnsitz in Argentinien
Information über das Coronavirus, Empfehlungen des argentinischen Bundesgesundheitsministeriums und Präventivmaßnahmen.
Einreiseverbot für nicht ansässige Ausländer*innen für einen Zeitraum von 15 Tagen
Hiermit soll die Möglichkeit der Einführung und Verbreitung des Virus in unserer Region minimiert werden. Wir werden eng mit den Behörden der Nachbarländer zusammenarbeiten und Schlüsselinformationen austauschen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen. Darüber hinaus wurde festgestellt, das einige Reisende aus Risikogebieten in einem Nachbarland aus einem Flugzeug abstiegen und versuchten, über die Grenze in unser Land zu gelangen.
Gemäß Dekret 260/2020 haben eine 14 tägige Quarantäne einzuhalten:
- Personen mit Fieber, einem oder mehreren Atemwegssymptomen (Husten, Halsschmerzen oder Atembeschwerden), die in den letzten Tagen in betroffene Gebiete gereist sind oder mit bestätigten oder wahrscheinlichen Fällen von COVID-19 in Kontakt gekommen sind,
- Personen, bei denen medizinisch bestätigt wurde, dass sie sich mit dem COVID-19 angesteckt haben,
- Personen, die mit einem der oben genannten Fälle in engem Kontakt stehen,
- Personen, die nach einem Aufenthalt in einem betroffenen Gebiet in Argentinien einreisen: Sie müssen auch über ihre Aufenthaltsorte informieren, ihre Adresse hierzulande angeben und sich einer möglichst wenig invasiven medizinischen Untersuchung unterziehen, damit das potenzielle Ansteckungsrisiko und die zu ergreifenden Präventivmaßnahmen bestimmt werden, die ausnahmslos eingehalten werden müssen.
- diejenigen, die in den letzten 14 Tagen in Argentinien eingereist sind, nachdem sie sich in einem betroffenen Gebiet aufgehalten haben.
Keine Einreise- bzw. Aufenthaltserlaubnis für ausländische Bürger*innen, die keinen festen Wohnsitz in Argentinien haben und die die geltenden Vorschriften über Zwangsisolation und Gesundheitsmaßnahmen nicht einhalten, mit Ausnahme der von der Gesundheits- oder Einwanderungsbehörde angeordneten Ausnahmen.
Wer die Quarantäne nicht einhält, wird strafrechtlich verfolgt, um die evtle. Begehung der in den Artikeln 205, 239 und damit überwinstimmenden Artikeln des argentinischen Strafgesetzbuches vorgesehenen Verbrechen zu untersuchen.
Wer Symptome aufweist, die mit COVID-19 kompatibel sind, hat dies den Gesundheitsbehörden sofort zu melden.